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   BSG, 24.09.1998 - B 6 KA 3/98 B   

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https://dejure.org/1998,9682
BSG, 24.09.1998 - B 6 KA 3/98 B (https://dejure.org/1998,9682)
BSG, Entscheidung vom 24.09.1998 - B 6 KA 3/98 B (https://dejure.org/1998,9682)
BSG, Entscheidung vom 24. September 1998 - B 6 KA 3/98 B (https://dejure.org/1998,9682)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensfehlers - Anforderungen an eine Divergenzrüge - Besetzung der Gerichts bei Angelegenheiten des Kassenarztrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 106 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
    Vorrang der statistischen Wirtschaftlichkeitsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 08.04.1992 - 6 RKa 27/90

    Besetzung des Gerichts in Streitverfahren aufgrund von

    Auszug aus BSG, 24.09.1998 - B 6 KA 3/98 B
    Angesichts der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß es sich bei Klagen gegen Honorarkürzungen, die aufgrund von Wirtschaftlichkeitsprüfungen der paritätisch zusammengesetzten Beschwerdeausschüssen festgesetzt werden, um Angelegenheiten des Kassenarztrechts iS des § 12 Abs. 3 Satz 1 SGG handelt und über sie daher in sog paritätischer Besetzung mit einem ehrenamtlichen Richter aus dem Kreis der Vertragsärzte und dem anderen aus dem Kreis der Krankenkassen zu entscheiden ist (vgl zB BSGE 70, 246, 249f = SozR 3-2500 § 160 Nr. 10 S 47f und BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 12 S 63), ist aus dem Beschwerdevorbringen nicht erkennbar, inwiefern die Richterbank des Berufungsgerichts falsch besetzt gewesen sein könnte.
  • BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 3/92

    Krankenversicherung - Wirtschaftlichkeit - Schätzung - Unwirtschaftlicher

    Auszug aus BSG, 24.09.1998 - B 6 KA 3/98 B
    Soweit frühere Urteile möglicherweise im Sinne einer Wahlmöglichkeit zwischen statistischer Vergleichsprüfung und Einzelfallprüfung gedeutet werden können - vgl hierzu die Zitate des Klägers aus dem Urteil vom 28. Oktober 1992 (BSGE 71, 194, 196 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 15 S 87) -, hat der Senat das in seiner Rechtsprechung - vgl vor allem das genannte Urteil vom 15. November 1995 - im Sinne des Vorranges der statistischen Vergleichsprüfung konkretisiert.
  • BSG, 15.11.1995 - 6 RKa 43/94

    Statistische Vergleichsprüfung im Rahmen der kassenzahnärztlichen

    Auszug aus BSG, 24.09.1998 - B 6 KA 3/98 B
    Den Vorrang der statistischen Wirtschaftlichkeitsprüfung hat der Senat klar herausgestellt, insbesondere in seinem Urteil vom 15. November 1995 (BSGE 77, 53 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 33), welches im Berufungsurteil auch angegeben ist.
  • BSG, 05.08.1992 - 14a/6 RKa 17/90

    Zuständigkeit - Gremium - Parodontopathie - Wirtschaftlichkeit - Honorarkürzung -

    Auszug aus BSG, 24.09.1998 - B 6 KA 3/98 B
    Angesichts der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß es sich bei Klagen gegen Honorarkürzungen, die aufgrund von Wirtschaftlichkeitsprüfungen der paritätisch zusammengesetzten Beschwerdeausschüssen festgesetzt werden, um Angelegenheiten des Kassenarztrechts iS des § 12 Abs. 3 Satz 1 SGG handelt und über sie daher in sog paritätischer Besetzung mit einem ehrenamtlichen Richter aus dem Kreis der Vertragsärzte und dem anderen aus dem Kreis der Krankenkassen zu entscheiden ist (vgl zB BSGE 70, 246, 249f = SozR 3-2500 § 160 Nr. 10 S 47f und BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 12 S 63), ist aus dem Beschwerdevorbringen nicht erkennbar, inwiefern die Richterbank des Berufungsgerichts falsch besetzt gewesen sein könnte.
  • BSG, 16.10.1986 - 5b BJ 338/85

    Zulassung der Revision wegen Divergenz - Zulässigkeitsvoraussetzung

    Auszug aus BSG, 24.09.1998 - B 6 KA 3/98 B
    Die Divergenzrüge erfordert die Gegenüberstellung miteinander unvereinbarer Rechtssätze einerseits des Berufungsurteils und andererseits der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (oder des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts), wobei auf die aktuelle Rechtsprechung abzustellen ist (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 61; Bundesverwaltungsgericht Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff 2 Verwaltungsgerichtsordnung Nr. 1).
  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 5/06 B

    Ausschluss der Wirtschaftlichkeitsprüfung in der Vertragszahnärztlichen

    Dabei ist der jeweils aktuelle Stand der bundesgerichtlichen Rechtsprechung im Zeitpunkt der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde maßgebend (vgl dazu zB BSG SozR 1500 § 160 Nr. 61; BSG, Beschlüsse vom 24. September 1998 - B 6 KA 3/98 B -, vom 28. April 2004 - B 6 KA 116/03 B - und vom 31. Mai 2006 - B 6 KA 44/05 B - s auch BVerwG Buchholz >Bandfolge ab 1994< 310 § 132 Abs. 2 Ziff 2 VwGO Nr. 1 ).
  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 44/05 B

    Abstellen auf Pressemitteilung bei Nichtvorliegen der Volltext-Fassung des

    Dabei ist der jeweils aktuelle Stand der bundesgerichtlichen Rechtsprechung im Zeitpunkt der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde maßgebend (vgl dazu zB BSG SozR 1500 § 160 Nr. 61; BSG, Beschlüsse vom 24. September 1998 - B 6 KA 3/98 B - und vom 28. April 2004 - B 6 KA 116/03 B - s auch BVerwG Buchholz [ Bandfolge ab 1994 ] 310 § 132 Abs. 2 Ziff 2 VwGO Nr. 1 ).
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